Allgemeine Geschäftsbedingungen des Einzelunternemens PA-Vermietung Dario
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge über Veranstaltungstechnik und Zubehör zwischen Event-Vermietung Dario (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“).
Sie gelten sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.
Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch ein verbindliches Angebot des Vermieters zustande.
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald der Mieter das Angebot bestätigt und die vereinbarte Anzahlung leistet.
Die Anzahlung dient gleichzeitig als Reservierung der Technik für den vereinbarten Zeitraum.
§3 Mietdauer
Die Mindestmietdauer beträgt grundsätzlich 24 Stunden.
Ein Miettag umfasst üblicherweise:
Abholung am Tag 1 (vormittags)
Rückgabe am Tag 2 (vormittags)
Abweichende Zeiten können individuell vereinbart werden.
§4 Übergabe und Rückgabe
Die Übergabe der Technik erfolgt entweder:
durch Abholung durch den Mieter
oder
durch Lieferung durch den Vermieter gegen Aufpreis.
Bei Abholung trägt der Mieter die Verantwortung für den sicheren Transport.
Die Technik ist vollständig, funktionsfähig und im gleichen Zustand zurückzugeben, wie sie übergeben wurde.
§5 Verspätete Rückgabe
Die Rückgabe der Technik hat bis spätestens 14:00 Uhr am vereinbarten Rückgabetag zu erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter berechnen:
einen zusätzlichen Miettag
sowie eine pauschale Verspätungsgebühr von 50 €
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
Der Vermieter zeigt sich bei geringfügigen Verspätungen in der Regel kulant.
§6 Preise und Zahlung
Alle Preise ergeben sich aus dem Angebot oder der aktuellen Preisliste.
Der Vermieter ist gemäß §19 UStG umsatzsteuerbefreit (Kleinunternehmerregelung).
Die Zahlung erfolgt wie folgt:
Anzahlung bei Vertragsabschluss
Restbetrag bei Abholung oder vorab per Überweisung
Nach Rückgabe der Technik erhält der Mieter eine Rechnung.
Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage nach Rechnungsstellung.
§7 Kaution
Der Vermieter erhebt eine Kaution.
Diese beträgt in der Regel ca. 250 €, kann jedoch je nach Umfang der gemieteten Technik variieren.
Die Kaution kann bar oder per Überweisung hinterlegt werden.
Sie wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Technik zurückerstattet.
§8 Stornierung
Bei Stornierung gelten folgende Bedingungen:
bis 4 Wochen vor Mietbeginn: Anzahlung wird einbehalten
bis 3 Wochen vor Mietbeginn: 70 % des Mietpreises
bis 14 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises
Bereits entstandene Kosten können zusätzlich berechnet werden.
§9 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden an der Technik während der Mietdauer.
Dies gilt insbesondere für Schäden durch:
unsachgemäße Bedienung
Transport (bei Selbstabholung)
Feuchtigkeit oder Nässe
Diebstahl
grobe Verschmutzung
Bei Totalschaden oder Verlust ist der Wiederbeschaffungswert laut Marktpreis zu ersetzen.
Fehlende Teile (z. B. Kabel, Mikrofone, Stative) werden ebenfalls zum Wiederbeschaffungswert berechnet.
§10 Nutzung der Technik
Die Technik darf ausschließlich von volljährigen Personen genutzt werden.
Eine Weitervermietung oder Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt.
Der Mieter verpflichtet sich zu einem sorgfältigen und sachgemäßen Umgang mit der Technik.
Der Vermieter gibt bei Übergabe eine Einweisung.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch falsche Bedienung entstehen.
§11 Nutzung im Freien
Bei Nutzung im Freien ist zwingend sicherzustellen, dass die Technik vor Witterung geschützt ist.
Insbesondere gilt:
Nutzung nur unter Überdachung (z. B. Zelt)
Schutz vor Regen und Feuchtigkeit
geeignete Unterlagen bei unbefestigtem Boden
Bei Regen oder drohender Feuchtigkeit muss die Technik sofort ausgeschaltet und geschützt werden.
Der Mieter ist verpflichtet, sich an die Wetterbedingungen anzupassen und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.
§12 Reinigung
Die Technik ist in sauberem Zustand zurückzugeben.
Bei starker Verschmutzung können folgende Reinigungskosten berechnet werden:
leichte Verschmutzung: 30 €
starke Verschmutzung: 80 €
§13 Technischer Ausfall
Sollte Technik ohne Verschulden des Mieters ausfallen, bemüht sich der Vermieter um ein Ersatzgerät.
Ist dies nicht möglich, erfolgt eine anteilige Rückerstattung des Mietpreises.
Eine Haftung für Veranstaltungs- oder Folgeschäden wird ausgeschlossen.
§14 Bild- und Werbenutzung
Der Vermieter ist berechtigt, Fotos vom Aufbau oder der Technik bei Veranstaltungen zu Werbezwecken zu verwenden.
Personen werden hierbei nicht ohne Zustimmung erkennbar dargestellt.
§15 Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist Halle (Saale), soweit gesetzlich zulässig.